Hi ihr Lieben,
wie ich in meinem
Vorstellungstext ja schon erwähnt habe, möchte ich gerne ein bisschen tiefer in die Materie einsteigen und einige Veränderungen (vorerst Handling-bezogen) vornehmen, sprich Fahrwerk, Reifen, Querstabilisatoren. Das bedeutet auch, dass ich recht viel transportieren werde, da ich die Teile hauptsächlich bei mir in der Nähe abholen werden. Zusätzlich werde ich ab und an mal mein Mountainbike transportieren wollen. Deshalb möchte ich mir eine abnehmbare Anhängerkupplung zulegen. Somit hätte ich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen, da ich einen kleinen Hänger dranmachen kann und auch einen Fahrradträger. Eine Freundin von mir hat mir
diesen Link geschickt, weil sie von dort auch eine Anhängerkupplung für deren Family-Van haben und total zufrieden sind. Jetzt wollte ich euch mal fragen, wie ihr eure Teile so transportiert und
ob ihr wisst, wie stark man die Kupplung im „abgenommenen“ Zustand noch sieht?Zusätzlich gibt es ja immer wieder den Mythos, dass man die Anhängerkupplung abnehmen MUSS, wenn man diese nicht gerade nutzt. Wieso hält sich der so hartnäckig? Ich hab ein wenig recherchiert und eigentlich recht eindeutige Ergebnisse bekommen: nämlich, dass es dazu keinen Gesetzestext gibt…
Das Problem kann wohl „höchstens“ auf Versicherungsseite entstehen: Sprich, es ist leider Auslegungssache im Einzelfall, so wie ich das verstanden habe.
Ein
Rechtsanwalt sagt unter anderem dazu „Das Ergebnis ist damit eindeutig: Auch eine abnehmbare Anhängerkupplung darf am Fahrzeug montiert bleiben, es gibt keine gesetzliche Regelung, die den Halter oder Fahrer des Fahrzeugs zwingt, die Anhängerkupplung abzunehmen, wenn diese nicht in Benutzung ist.“ Und: „Wir weisen darauf hin, dass bei einem Unfall müssen immer die konkreten Umstände des Einzelfalles geprüft werden müssen“
Dennoch gibt es schon
konkrete Regelungen dazu: „Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt. Gerichtlich noch nicht abschließend geklärt ist die Frage, was bei einem Auffahrunfall passiert, das heißt, ob es durch eine Erhöhung der sogenannten Betriebsgefahr eine Mitschuld gibt, wenn ein anderes Fahrzeug auffährt und durch die herausragende, abnehmbare Anhängerkupplung beschädigt wird. Grundsätzlich benötigt eine Anhängerkupplung eine Baumusterzulassung, ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist aber nicht mehr erforderlich. Es genügt das Mitführen der Einbau- und Betriebsanleitung als Nachweis über die Baumusterzulassung.“
Die ARAG bestätigt auf ihrer Homepage nochmal das oben stehende.
Ich möchte nach den ganzen Handlingveränderungen vielleicht auch bisschen auf Optik gehen, daher ist mir das wichtig.
Wäre toll, wenn ihr vielleicht mal eure Erfahrungen zu dem Thema posten könntet.Lieben Dank schon mal!
Eure Katja